NSU-Terroristin Zschäpe bleibt bis mindestens 2035 in Haft

Das OLG München hat eine vorzeitige Entlassung von Beate Zschäpe abgelehnt. Die wegen der NSU-Mordserie verurteilte Rechtsterroristin muss mindestens 24 Jahre Haft verbüßen und könnte frühestens 2035 freikommen.

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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