Deutschland lehnt Wiedergutmachung für Kolonialzeit ab

„Konzept der Wiedergutmachung nicht anwendbar“: Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass frühere deutsche Kolonien keinen Anspruch auf Reparationszahlungen haben.

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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