Strafgerichtshof: Abstimmung über Ex-Chefankläger Khan

Nach Missbrauchsvorwürfen werden die 125 Staaten des Weltstrafgerichts über das weitere Schicksal ihres suspendierten Chefanklägers entscheiden. Es ist eine Abstimmung von politischer Brisanz.

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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