Bei Blockade anderer EU-Staaten: Deutschland kann für Asylverfahren zuständig werden

Bei Blockade anderer EU-Staaten: Deutschland kann für Asylverfahren zuständig werden

Deutschland kann nach Ablauf einer Frist für Asylverfahren zuständig werden, weil der eigentlich verantwortliche Staat die Aufnahme Schutzsuchender verweigert. Dies stellte der EuGH in Luxemburg in einem Urteil klar. [mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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