Laut EuGH gilt eine gleichgeschlechtliche Ehe EU-weit

Zwei Männer halten sich bei der Eheschließung die Hände. | dpa

Zwei polnische Männer wollten ihre in Deutschland geschlossene Ehe in ihrer Heimat eintragen lassen – und scheiterten an den Behörden. Das verstößt gegen EU-Recht, urteilt der EuGH. Das bedeutet aber nicht, dass nun überall die Ehe für alle gilt.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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