Karlsruhe rügt Durchsuchung ohne Beschluss bei Abschiebung

Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichtes mit dem Schriftzug

Polizisten drangen in ein Zimmer ein, um einen Mann abzuschieben – ohne richterlichen Beschluss. Dessen Beschwerde hat nun in Karlsruhe Erfolg. Nur bei Gefahr im Verzug kann auf einen Beschluss verzichtet werden. Von Gigi Deppe.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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