BVerfG: Wer eine Demo blockiert, kann sich strafbar machen

Das Bundesverfassungsgericht von außen | dpa

Weil er an einer Sitzblockade gegen eine Demo teilnahm, wurde ein Mann zu einer Geldstrafe verurteilt. Nun entschied das BVerfG: Auch seine Sitzblockade ist von der Versammlungsfreiheit geschützt – strafbar hat er sich dennoch gemacht. Von A. Lagmöller.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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