Bundesverfassungsgericht stärkt kirchliche Arbeitgeber

Ein Kreuz ist an der Fassade einer katholischen Kirche zu sehen. | dpa

Nicht jeder, der für die Kirche arbeitet, muss auch Mitglied sein. Für bestimmte Stellen kann es dennoch Voraussetzung sein. Den Rahmen, welche dazu zählen, hat das Bundesverfassungsgericht nun weit gesteckt. Von Max Bauer.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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