Strafe für IS-Rückkehrerin muss laut BGH neu verhandelt werden

Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof (Archiv) | dpa

Sie hatte eine Jesidin jahrelang als Sklavin gehalten und misshandelt. Dafür war eine IS-Rückkehrerin zu mehr als neun Jahren Haft verurteilt worden. Nach eine BGH-Entscheidung muss über die Länge der Strafe nun neu verhandelt werden.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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