Überwachung: Strafverfolger setzen erneut mehr Staatstrojaner ein

2023 erlaubten Gerichte 116 Mal das Hacken von IT-Geräten – 2022 gab es 109 Anordnungen. Ermittler fragten zudem deutlich mehr Nutzungsdaten bei Plattformen ab.

Quelle: heise

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