Messerangreifer von Aschaffenburg soll dauerhaft in Psychiatrie

Grablichter und Trauerkränze stehen in einem Park in Aschaffenburg. | dpa

Der Messerangreifer von Aschaffenburg soll dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden. Zu diesem Ergebnis kommen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg, die nun abgeschlossen sind.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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