Neuregelung tritt in Kraft: Mutterschutz nach Fehlgeburt wird ausgeweitet

Eine Frau sitzt auf einem Bett und blickt aus dem Fenster. | picture alliance / Zoonar

Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, hatten bislang in viele Fällen keinen Anspruch auf Mutterschutz. Um sich zu erholen, blieb ihnen nur eine Krankschreibung. Nun ist eine gesetzliche Neuregelung in Kraft getreten.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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