Bundesrat will Einsatz von K.o.-Tropfen bei Straftaten strenger ahnden

Eine Hand hebt bei einer Party ein Glas von einem Tisch mit weiteren Gläsern und Getränken. | picture alliance/dpa

Der Bundesrat will den Einsatz von K.o.-Tropfen bei Raub- und Sexualdelikten strenger ahnden. Mindeststrafe bei solchen Taten sollen künftig fünf Jahre Haft sein. Ein entsprechender Gesetzentwurf geht nun an Bundestag und Bundesregierung.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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