BVerfG-Verhandlung: Ist die Altersgrenze für Notare zulässig?

Köln: Ein Schild mit der Aufschrift

Mit spätestens 70 Jahren müssen Notare in den Ruhestand. Ein 71-jähriger Jurist aus Nordrhein-Westfalen will das nicht akzeptieren und ist gegen die Altersgrenze bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Von Egzona Hyseni.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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