Verwaltungsgericht hat Zweifel an Georgien als “sicherer Herkunftsstaat”

Die Flagge Georgiens weht über dem Präsidentenpalast in der georgischen Hauptstadt Tiflis. | dpa

Weil Teile des Landes nicht unter der Kontrolle der Regierung stehen, stellen Berliner Richter Georgiens Status als “sicherer Herkunftsstaat” infrage. Die Regelung erleichtert Abschiebungen in das Land.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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