Tod von Rosenstolz-Sängerin: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

AnNa R. | picture alliance/dpa

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen im Fall der verstorbenen Rosenstolz-Sängerin Anna R. eingestellt. Es gebe keine Hinweise auf Fremdverschulden. Auch von einer Obduktion werde daher abgesehen.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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