Nach Öcalan-Aufruf: Unterstützung der PKK weiterhin strafbar

Ein Kurde schwenkt die Fahne mit dem Zeichen der PKK. | AP

PKK-Anführer Öcalan hat zur Auflösung der Partei aufgerufen. In Deutschland gilt sie als terroristische Organisation. Daran wird sich auch so schnell nichts ändern, heißt es in Sicherheitskreisen. Von M. Götschenberg und H. Schmidt.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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