Hintergrund: Wer ermittelt zur Tat in München? 

Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof steht auf einem Schild am Eingang zum Gebäude der Bundesanwaltschaft. | dpa

Nach dem Anschlag auf eine Gewerkschaftsdemonstration in München hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen übernommen. Woran liegt das und wer ist wofür zuständig? Ein Überblick. Von K. Schwartz, F. Bräutigam und M. Nordhardt.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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