Mutterschutz nach Fehlgeburt soll kommen

Mutterschutz nach Fehlgeburt soll kommen

Mutterschutz nach Fehlgeburt soll kommen

Für Mütter gilt für acht Wochen nach der Entbindung eine gesetzliche Schutzfrist. Bei Fehlgeburten greift dies nicht. Das soll sich nach ARD-Informationen noch vor der Bundestagswahl ändern.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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