Nach dem Attentat in Magdeburg waren mehr als 70 Verletzte in die Uniklinik der Stadt eingeliefert worden. Keines dieser Opfer schwebt mehr in Lebensgefahr. Neben dem Motiv des Täters rücken auch Fragen zum Sicherheitskonzept in den Fokus.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13