Eigentlich steht Trump wegen Wahlbetrugs in Georgia unter Anklage – doch Staatsanwältin Willis darf den Fall nicht mehr weiterführen, sondern muss ihren Posten als Chefanklägerin räumen. Sie war wegen einer Affäre unter Druck geraten. [mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13