Das Bundeskabinett hat die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes verlängert: von zwölf auf 24 Monate. Es gehe jetzt darum, Fachkräfte zu sichern, begründete Arbeitsminister Heil den Schritt.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13