Keine Entschädigung für Mann, der als „Sekretärin“ abgelehnt wurde

Das Bundesarbeitsgericht lehnte die Klage auf Entschädigung eines Mannes an, der sich diskriminiert fühlte. Die Klage sei missbräuchlich gewesen.

Ein Mann hatte sich bundesweit auf Stellen als „Sekretärin“ beworben – und nach Ablehnung auf Diskriminierung geklagt. Das Bundesarbeitsgericht verwehrte ihm nun eine Entschädigung.

Quell: FAZ.NET

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