Nach der Einnahme von Damaskus wollen die islamistischen Rebellen offenbar Chaos verhindern. Der Ministerpräsident bleibt im Amt, öffentliche Gebäude sind Tabu für die Kämpfer. Unklar ist, wo der gestürzte Machthaber Assad ist.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13