Nach dem Misstrauensantrag der Opposition hat Premier Barnier erwartungsgemäß seinen Rücktritt eingereicht. Er bleibt geschäftsführend im Amt, bis die Nachfolge geklärt ist. Spekulationen darüber gibt es bereits.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13