EU-Verkehrsminister für grenzübergreifenden Führerscheinentzug

Zwei deutsche und ein bulgarischer Führerschein. | dpa

Bislang gilt: Wer im EU-Ausland nach einem schweren Verkehrsverstoß den Führerschein abgeben muss, darf im Heimatland in der Regel weiter fahren. Das soll sich nun ändern.[mehr]

Zur Quelle wechseln

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13