Bereits vor zwei Jahren hatte der Bundesgerichthof entschieden: EncroChat-Daten dürfen in deutschen Strafprozessen genutzt werden. Jetzt hat auch das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde dagegen abgewiesen. Von Max Bauer.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13