Nach der Düsseldorfer Tabelle richtet sich bundesweit der Unterhalt, der Trennungskindern zusteht. Im kommenden Jahr stagnieren die Bedarfssätze nahezu. Eine Ausnahme gibt es bei den Studierenden.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13