Bundesverfassungsgericht urteilt zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen

Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesverfassungsgericht, aufgenommen vor dem Gericht. | dpa

Normalerweise darf jeder in Deutschland selbst entscheiden, ob er Medikamente nimmt oder nicht. In Ausnahmefällen ist eine ärztliche Zwangsbehandlung möglich – allerdings nur in einem Krankenhaus. Ein Urteil aus Karlsruhe könnte das jetzt ändern. Von Max Bauer.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13