Den Auftakt zum Strafprozess gegen Kai-Uwe Steck nutzte seine Verteidigung für eine Abrechnung. Die Staatsanwaltschaft habe Steck “schäbig” behandelt und falsche Hoffnungen geweckt – ein Widerspruch zu früheren Aussagen. Vom M. Bognanni.[mehr]
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13