Weil ein Familienrichter aus Weimar die Corona-Maßnahmen an Schulen für falsch hielt, suchte er gezielt nach einem passenden Fall und geneigten Gutachtern für eine entsprechende Entscheidung – und beging so Rechtsbeugung. Von C. Kehlbach.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13