Rundfunkbeitrag: ARD und ZDF legen Verfassungsbeschwerde ein

Ein Anschreiben zur Anmeldung für die Rundfunkgebühren liegt auf einem Überweisungsträger. | picture alliance/dpa

Der Rundfunkbeitrag sollte eigentlich zum 1. Januar 2025 steigen – so hatte es die unabhängige Kommission empfohlen. Weil die Bundesländer die Erhöhung bisher nicht umgesetzt haben, ziehen ARD und ZDF nun nach Karlsruhe. Von Kolja Schwartz.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13