Kommunikation von Deutschland ins Ausland darf vom Bundesnachrichtendienst überwacht werden. Doch die Befugnisse gehen laut Bundesverfassungsgericht teilweise zu weit. Die Privatspähre sei nicht ausreichend geschützt. Von Philip Raillon.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13