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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Vergangene Woche hatten iranische Medien die Exekution des Deutsch-Iraners Djamshid Sharmahd verkündet. Die Bundesregierung zog daraufhin Konsequenzen. Nun präsentiert die Justiz des Gottesstaates eine neue Darstellung.
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