In Deutschland ist es jetzt möglich, beim Standesamt den Eintrag über das eigene Geschlecht zu ändern. In anderen Ländern gibt es solche Regelungen längst. Doch Diskriminierung verschwindet nicht automatisch per Gesetz.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13