Viele Jahre haben Betroffene dafür gekämpft: Heute tritt das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Es sieht vor, dass eine einfache Erklärung beim Standesamt ausreicht, um den Geschlechtseintrag und den Vornamen zu ändern. Von Marc Feuser.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13