Elon Musks tägliches Million-Geschenk an einen registrierten Wähler zieht die Aufmerksamkeit der Justizbehörde auf sich. Experten sehen die Aktion zumindest in einer Grauzone.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13