Drohnenfotos von Kunstwerken verletzen Urheberrecht

Eine Drohne mit einer Kamera fliegt durch die Luft. | dpa

Mit einer Drohne aufgenommene Bilder öffentlicher Kunstwerke dürfen laut Bundesgerichtshof nicht ohne Genehmigung veröffentlicht werden. Dabei spielt der Ort der Aufnahme eine entscheidende Rolle. Von Klaus Hempel.[mehr]

Zur Quelle wechseln

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13