BGH-Beschluss: Ex-RAF-Mitglieder dürfen Daniela Klette nicht besuchen

Daniela Klette wird zu einem Hubschrauber geführt. | dpa

Zwei frühere RAF-Mitglieder wollten Daniela Klette in der Untersuchungshaft besuchen. Eine Ermittlungsrichterin am Bundesgerichtshof lehnt dies ab – unter anderem aus Sorge vor versteckten Nachrichten an noch flüchtige mutmaßliche Mittäter.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13