Ungarns Regierung begründet das Gesetz gegen ausländische Einflussnahme mit dem “Schutz der nationalen Souveränität”. Kritiker werten es als Versuch, die Meinungsfreiheit einzuschränken. Die EU-Kommission kündigte jetzt eine Klage an.[mehr]
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13