Das BKA-Gesetz gibt den Polizeibehörden mehr Kompetenzen bei der Verfolgung schwerer Straftaten. Doch dabei ist der Gesetzgeber zu weit gegangen: Zwei Vorschriften verstoßen gegen die Verfassung. Von Klaus Hempel.[mehr]
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13