Obgleich immer wieder laute Drohungen aus Teheran kommen, geht Iran bislang einer direkten Konfrontation mit seinen Gegnern aus dem Weg. Offenbar präferieren die Mullahs den Fortbestand der eigenen Macht gegenüber der Vergeltung für Demütigungen. Von U. Pick.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13