Das Hochwasser hat in Teilen Brandenburgs kritische Pegelstände erreicht. An zwei Orten wurde nun die höchste Alarmstufe ausgerufen. Einsatzkräfte und Katastrophenschutzbehörde sind in erhöhter Alarmbereitschaft.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13