Die Bemessungsgrenze für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung könnte 2025 deutlich angehoben werden. Das Bundesarbeitsministerium begründet die Pläne mit der Lohnentwicklung.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13