Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Der tödliche Messerangriff hat die Frage aufgeworfen, warum der verdächtige Syrer noch in Deutschland ist, obwohl er 2023 abgeschoben werden sollte.
-
Ähnliche Beiträge