Beim Kinderschutz im Internet sieht die Missbrauchsbeauftragte Claus dringenden Handlungsbedarf. Mögliche Maßnahmen nennt sie auch: strengere Auflagen für Online-Anbieter, den Ausbau einfacher Meldewege und mehr Hilfsangebote.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13