Vorübergehend galt auf dem NATO-Luftwaffenstützpunkt Geilenkirchen die zweithöchste Sicherheitsstufe. Grund dafür sollen Hinweise auf einen möglichen Drohnenangriff gewesen sein. Nun gibt es Entwarnung.[mehr]
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13