Der Internationale Strafgerichtshof verfolgt Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Nun ist die Ukraine der Institution beigetreten. Allerdings mit einer siebenjährigen Ausnahme für ihr Militär.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13