Das Innenministerium will einem bericht zufolge dem Bundeskriminalamt ermöglichen, heimlich Wohnungen zu durchsuchen. Die Befugnis soll aber nur in Ausnahmefällen erteilt werden können. Grund für den Schritt ist auch die Terrorbekämpfung.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13