Vor rund drei Wochen musste die Blaue Moschee an der Alster schließen, das Islamische Zentrum wurde als extremistisch eingestuft. Nun klagt es dagegen – mit dem Argument, in der Religionsfreiheit eingeschränkt zu werden.[mehr]
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13